Sommerurlaub
in Schladming

Die Steiermark ist der ideale Ort für Sommeraktivitäten

Sommercard

Wandern & Klettern

Über 200 beschilderte Wanderwege, vom Spaziergang bis zur Mehrtagestour, warten auf Sie.

69 Almen bieten zwischendurch Verpflegung und Rast. Mit 18 Klettersteigen aller Schwierigkeitsstufen ist auch für alle Kletterer etwas dabei.

 

Radfahren

Für Radfahrer und Mountainbiker stehen über 900 Kilometer an Routen und Touren zur Verfügung.

Für Abenteurer wird die Abfahrtsstrecke der Planai im Sommer zur Downhill-Strecke, für gemütliche Ausflüge gibt es E-Bike-Verleih und ein Netz an Ladestationen.

Golf

Auch die Golfspieler kommen im Ennstal nicht zu kurz. Der Golfclub Ennstal liegt in Sichtweite unseres Hauses und gilt als einer der schönsten Plätze Österreichs.

 

Einzigartig!
Alles inklusive mit der Sommercard!

In der Sommersaison erhalten all unsere Gäste die Schladming-Dachstein Sommercard zu Ihrem Aufenthalt gratis dazu.

Mit über 100 kostenlosen Urlaubserlebnissen und über 100 Bonusleistungen zählt die Schladming-Dachstein Sommercard zu den größten Inklusivkarten im Alpenraum.

Nähere Infos
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Endlich ist es soweit!
Wir freuen uns, Sie in unserem Appartementhaus
wieder begrüßen zu dürfen!

Genießen Sie die Sicherheit und Privatsphäre in unserer freistehenden Anlage,
umgeben von Weideflächen und Panoramasicht auf den Dachstein und Blick ins Ennstal.

Stornobedingungen Sommer 2021 „GELD ZURÜCK GARANTIE“
✓ Bis 7 Tage vor Anreise ohne Angaben von Gründen kostenlos stornierbar
✓ Bis zum Tag der Anreise kostenloses Storno wegen Covid-19 wenn:

  • … sich das gebuchte Hotel in einer Gemeinde der Region Schladming-Dachstein, welche behördlich abgeriegelt
    worden ist befindet, oder das gebuchte Hotel behördlich zum gebuchten Aufenthalt geschlossen ist.
  • … die Grenze zu oder von Österreich oder einem angrenzenden Nachbarland geschlossen ist und keine Einreise
    zu Urlaubszwecken mehr möglich ist.
  • … der Gast bzw. die im selben Haushalt lebenden Personen bei geplantem Urlaubsantritt positiv auf Covid-19
    getestet wurden (ärztliches Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein) bzw. die behördlich verordnete Quarantäne
    zum Zeitpunkt der Anreise noch nicht beendet ist.
    Der Gast ist dazu verpflichtet dem Vermieter das entsprechende Dokument zur Beweisbringung vorzulegen.

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unsere Gäste liegt uns am Herzen!

Wir sind für Fragen und Wünsche telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar
und freuen uns schon sehr Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Ihre Gastgeberfamilie Knorr & Team


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